Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik

Die Umweltprobleme werden von uns allen verursacht. Deshalb arbeiten wir bei Bohus Fortress ständig an unserer Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik, um unsere Klimabilanz zu verbessern.

Wir arbeiten in einer über 700 Jahre alten Festung, die aus Granit auf einem Felsvorsprung gebaut wurde.

Wir wollen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, indem wir zum Beispiel

  • Wir verwenden Ökokraftstoff für alle Grasflächen, die auf der Festung gemäht werden, und verwenden Mulchmaterial (das Schnittgut wird als Nährstoff für den Boden belassen). Einige Flächen bleiben ungemäht, um die Artenvielfalt zu fördern.
  • Alle Grasflächen außerhalb der Festung werden von Schafen beweidet.
  • Was die servierten Speisen betrifft, so versuchen wir, so weit wie möglich biologische und lokal erzeugte Produkte zu kaufen. Das gesamte servierte Fleisch ist biologisch und lokal produziert. Da die Produktion rund um die Festung Bohus in Richtung Ragnhildsholmen und in Richtung Marieberg erfolgt, ist es kaum möglich, mehr lokale Produkte zu bekommen.
  • Die Tiere grasen vor allem auf Kulturerbestätten, die oft überwuchert waren, aber inzwischen eingezäunt und restauriert wurden. Dank dieser Weidetiere sind viele Relikte der Vergangenheit wieder ans Licht gekommen.
  • Wenn Wasser aus bestimmten Teilen der Festung gepumpt werden muss, verwenden wir in erster Linie Siphons anstelle von elektrischen Wasserpumpen, was große Mengen an Energie spart.
  • Die Vermarktung erfolgt weitgehend digital, um die Papiermenge bei der anschließenden Verteilung zu reduzieren.
  • Wasser und Kanalisation sind an die Gemeinde angeschlossen.
  • Beim Bau oder der Renovierung der Festung werden Materialien verwendet, die nicht kesseldruckimprägniert sind.
  • Alle Abfälle werden sortiert.

Wenn Sie uns besuchen, leisten Sie einen Beitrag zu unserer Arbeit für eine nachhaltigere Welt. Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

Festung Bohus

zwei bekommen auf einer Sommerwiese einen Teil von Bohus Festungs-Umwelt- und Nachhaltigkeitsrichtlinie